Haben Sie sich vielleicht auch schon mal gefragt, ob Ihnen die Krankenkasse eigentlich einen ergonomischen Bürostuhl verschreiben könnte? Ich möchte diese Frage klären und auf die möglichen Zuschüsse für orthopädische und ergonomische Bürostühle eingehen.

Antrag für einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse

Grundlegend könnte jede Person, die eine sitzende Arbeit ausführt, einen ergonomischen oder orthopädischen Bürostuhl beantragen. Die andere Frage ist allerdings, ob auch jeder Antrag genehmigt wird.

Das Ziel sollte es sein, mit dem bereitgestellten Stuhl die Teilnahme am Arbeitsleben dauerhaft sicherzustellen. Wer also gesundheitlich arbeitsfähig bleiben möchte und dies nur mit dem orthopädischen oder ergonomischen Stuhl erreichen kann, der ist für einen Antrag bei der Krankenkasse geeignet. Das Ziel ist es, mit einem ergonomischen Stuhl die Behinderungen oder die reinen Einschränkungen bei der Arbeit zu lindern sowie auszugleichen.

Ergonomischer Bürostuhl Empfehlungen

Die Top 3 Ergonomischer Bürostühle
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  • 【Was ist Einstellbar】Mit der Wippfunktion können Sie sich gut auf diesem Bürostuhl momentan entspannen und dann weiter arbeiten. Sie können die Kopfstütze, Lordosenstütze(6cm), Armlehne(10cm) und höhe (10 cm) nach Ihren Wünschen einstellen, um eine möglichst perfekte Sitzposition einzunehmen. Der Tag ist vorbei! Platzsparen, indem Sie die Sitzhöhe und die Armlehnen absenken, um Computerstuhl unter Ihren Schreibtisch zu schieben.
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Wann empfiehlt sich ein orthopädischer Bürostuhl?

Im Jahr 2010 hat die Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer eine Liste herausgegeben, die aufzeigt, bei welchen medizinischen Problemen ein orthopädischer Bürostuhl ratsam ist. Diese Liste ist unter Umständen nicht vollständig, daher sollten Sie die Hoffnung nicht aufgeben und den Antrag im Zweifel und bei anderer Diagnose dennoch stellen.

  • Bandscheibenvorfall
  • Bandscheibenverwölbung
  • nach einer Bandscheiben-OP
  • Hohlkreuz
  • Flachrücken
  • Rundrücken
  • Skoliose
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Scheuermann
  • Osteochondrose
  • Spondylitis
  • Spondylarthrose
  • Spondylolyse
  • Lumbalgien
  • Lumboischialgie
  • Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
  • Facettensyndrom
  • Beinveneninsuffizienz-Erkrankungen
  • Beckenvenenthrombosen
  • Lymphstau (Bein-Becken-Bereich)
  • Systemische Skletterkrankungen

Was wird für einen Antrag benötigt?

Um sich einen ergonomischen Bürostuhl von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen, muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen. Diese Notwendigkeit wird vom Arzt begründet, daher muss ein entsprechendes Schreiben beim Antrag beigelegt werden. Hierbei handelt es sich um ein Attest des Orthopäden oder Arztes, der Sie behandelt. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass ein ergonomischer bzw. orthopädischer Stuhl (oder auch ein höhenverstellbarer Tisch) benötigt wird, damit eine berufliche Rehabilitation möglich ist sowie die Ausführung der beruflichen Tätigkeit stattfinden kann. Insgesamt gibt es eine Reihe an Dokumenten, die Sie bei Ihrem Antrag beilegen sollten.

Hier eine Übersicht für Sie:

  1. Verordnung vom Orthopäden mit Begründung der Notwendigkeit
  2. Nach Reha einen Entlassungsbericht mit Begründung der Notwendigkeit
  3. Antrag zur Arbeitsplatzausstattung im Bereich der Rehabilitation + Zusatzfragebogen (erhältlich beim zuständigen Kostenträger bzw. beim Rentenversicherungsträger)
  4. Angebot für das Produkt, nachdem eine Fachhändler-Beratung stattgefunden hat

Kleiner Tipp: Wenn Sie beim Orthopäden sind und eine Bezuschussung (eventuell sogar eine volle Bezuschussung) für Ihren orthopädischen Bürostuhl benötigen, dann bitten Sie Ihren Orthopäden, dass dieser notiert, dass die Sitzfläche zu allen Seiten hin frei sein soll.

Wie viel Geld wird erstattet?

Je nachdem, wie teuer der Bürostuhl oder der Stehtisch sind, werden unterschiedliche Beträge bezuschusst. Stets vorausgesetzt, der Antrag wird angenommen – hier kommt es auf den Einzelfall an, daher kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass eine Bezuschussung stattfindet. Informieren Sie sich daher zuerst bei Ihrem Orthopäden und auch bei Ihrer Krankenkasse, ehe Sie einen Kauf vornehmen.

Sollte es zu einer Bezuschussung kommen, dann gilt in der Regel:

  • bis zu 435 Euro für einen orthopädischen Bürostuhl
  • bis zu 1.200 Euro für einen Sitz-Steh-Schreibtisch

WICHTIG: Besorgen Sie sich erst alle Unterlagen und erst dann darf ein ergonomischer Bürostuhl angeschafft werden, wenn Sie auf eine Bezuschussung hoffen. Sollten Sie den Stuhl bereits vorher kaufen, dann erlischt der Anspruch auf eine mögliche Übernahme. Das gilt im Übrigen für alles, was von der Krankenkasse bezuschusst wird (z.B. andere Ergonomie-Produkte). Es kann allerdings (auch, wenn alle Unterlagen vorliegen) bis zu 10 Wochen (eventuell sogar einige Monate) dauern, ehe die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist. Wer nicht warten möchte oder gesundheitlich nicht warten kann, darf sich den Stuhl oder den Steh-Tisch natürlich auch ohne Bezuschussung direkt kaufen. Auch weitere Produkte werden unter Umständen von der Krankenkasse übernommen, allerdings kommt es hier immer darauf an, ob die Ergonomie gefördert wird. Bei einer Couch dürfte dies beispielsweise nicht gegeben sein, wohingegen bestimmte Bürostühle den Anforderungen entsprechen.

Antragstellung für einen orthopädischen Bürostuhl

Je nachdem, welche Anlaufstelle für Sie zuständig ist, muss auch der Antrag anderweitig eingehen. Nachfolgend auch hier wieder eine Übersicht für Sie.

  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (kurz BfA): 
    • Angestellte, die mehr als 15 Jahre rentenversichert sind
    • Angestellte, die mind. 5 Jahre versicherungspflichtig tätig waren und bei denen ein Heilverfahren mit Kur oder Rente stattgefunden hat
  • Landesversicherungsanstalt (kurz LVA):
    • Arbeiter, die mehr als 15 Jahre rentenversichert sind
    • Arbeiter, die mind. 5 Jahre versicherungspflichtig tätig waren und bei denen ein Heilverfahren mit Kur oder Rente stattgefunden hat
  • Berufsgenossenschaften:
    • nach einem Arbeitsunfall
    • nach einem Wegunfall
  • Knappschaftsversicherung Agentur für Arbeit:
    • Arbeiter, die über 5 Jahre rentenversichert sind
    • Angestellte, die über 5 Jahre rentenversichert sind
    • Personen mit mind. 50 % Grad Behinderung
    • Personen mit mind. 30 % Grad Behinderung, arbeitslos und mit Gleichstellung
  • Hauptfürsorgestelle:
    • Studenten, Beamte und weitere Sonderfälle mit mind. 50 % Grad Behinderung
    • Studenten, Beamte und weitere Sonderfälle mit mind. 30 % Grad Behinderung, arbeitslos und mit Gleichstellung
  • Krankenkassen:
    • wenn Präventionsleistungen (z.B. bei Rückenleiden) übernommen werden – hier kommt es auf den entsprechenden Einzelfall an

Unterstützung beim Antrag: Es gibt viele Möglichkeiten, bei der Beantragung eines ergonomischen Bürostuhls Unterstützung zu erhalten, z.B. von Ihrem Betriebs- bzw. Ihrem behandelnden Arzt, aber auch von den Krankenkassen, von den Reha-Beratern der Rentenversicherungsträger und weiteren Anlaufstellen.